Platzordnung
Das Betreten des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr (keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden beim Betreten des Vereinsgeländes).
Der Verein und die ehrenamtlich tätigen Mitglieder haften nicht für Schäden und Unfälle.
Die Hundeführer haften für alle Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind, selbst. Es ist deshalb der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Vorschrift. Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder haftet für seinen Hund nach dem BGB.
Sie entscheiden in eigener Verantwortung, ob Sie die auf dem Übungsplatz befindlichen Gegenstände nutzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Geräte zum Teil gespendet oder von den Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
Jeder Hund, der auf dem Übungsplatz trainiert, muss gegen Tollwut, Staupe und Parovirose von einem Tierarzt geimpft worden sein. Die Wiederholungsimpfungen müssen termingerecht erfolgen. Auf Verlangen ist dem Vorstand oder den Trainern des Vereins eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Jeder Hundehalter muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorweisen.